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WOHNUNGSLOSENHILFE
IM LANDKREIS LÖRRACH

Qualität
Als Leistungserbringer/Einrichtung
im Bereich der Sozialhilfe unter-
liegen wir Qualitätsstandards
der §§ 75 ff. SGB XII. Zudem befinden wir uns in der Einführungsphase eines QM-Systems nach DIN-ISO 9001:2008.

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Fachdienst Obdachlosenbetreuung

Jede Kommune ist verpflichtet, obdachlosen Menschen im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung ein Dach über dem Kopf zur Verfügung zu stellen, wenn diese nicht auf der Straße leben wollen.

Städte und Kommunen halten Unterkünfte bereit, um obdachlose Männer und Frauen im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Einweisung vorübergehend mit Wohnraum zu versorgen. In den Unterkünften leben zunehmend Menschen mit multiplen Problemlagen. Oft gelingt es ihnen nicht, Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzusuchen. Dadurch geraten Männer und Frauen in immer größere Probleme, was sich direkt auf die Verweildauer in den Notunterkünften auswirkt. Das Wohnen und Leben in der Notunterkunft wird zum Dauerzustand, was so nicht vorgesehen ist.

Vor diesem Hintergrund bieten Kommunen den betroffenen Männern und Frauen in ihren Unterkünften ein aufsuchendes Beratungsangebot an. Die Städte kaufen diese Leistung bei Facheinrichtungen der Wohnungslosenhilfe ein und bezahlen diese für die eingesetzten Mitarbeitenden.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird dieser Dienst in Breisach in der städtischen Unterkunft Elsässer Allee sowie in Gundelfingen im Rathaus sowie dezentral in den Unterkünften angeboten.